Einblicke in die „Gestaltungslehre“
an der Technischen Universität Dresden

Beiträge aus der Zeitschrift Farbe & Raum, 45. Jahrg. Heft 2/1991

Eckhard Bendin

Zur Tradition

An den meisten Ausbildungsstätten für Architekten gehört es zu den selbstverständlichen Anliegen, im Grundstudium eine elementare Farbenlehre anzubieten. Auch an der Technischen Universität Dresden hat dieses Bemühen eine Tradi­tion. Seit Wiedereröffnung der Universi­tät nach dem Kriege übernahm zunächst Prof. Nerlich im Rahmen der Professur für Malen und Grafik bis 1963 diese Aufgabe, und welche bis Prof. 1983 Prof. Mühle,, Dr.-Jng. Dipl.-art. Georgi Tie­dekenin und bis 1983 Prof. Dr.-Ing. Georgi in dem Bemühen fortsetzten, trotz sich wandelnder Abgrenzungen der Lehrge­biete und -fächer doch immer eine Far­benlehre anzubieten, welche die elemen­taren Grundlagen hinreichend vermitteln konnte und dabei einer möglichst weiten Sicht architektonischer Gestaltung ver­pflichtet blieb. Dieser Tradition folgt auch die elemen­tare „Farben- und Formenlehre“, wie sie seit 1984 am Lehrgebiet Grundlagen der Gestaltung (dem heutigen Institut für Grundlagen der Gestaltung und Darstellung) im Rahmen der obligatorischen Gestaltungslehre im Grundstudium entwickelt wurde. Im 2. Semester umfaßt sie heute als „Gestaltungslehre 1 (Farben­ und Formenlehre)“ einen inhaltlich ge­schlossenen Abschnitt, der die Grundlage bildet für den im 3. Semester folgenden Lehrabschnitt „Gestaltungslehre 2 (Körper- und Raumkomposition)“ und den angewandten Semesterkurs „Material ­und Farbgestaltung im Lehrstuhl Innenraumgestaltung im 4. Semester.

Zum Problem

Geben wir das Dilemma ruhig zu: Archi­tekten haben oft noch ein sekundäres Verhältnis zur Kategorie Farbe. Ihr Den­ken konzentriert sich vorrangig auf Form­vorstellungen, und sie halten dabei Licht und Farbe für begleitende, immaterielle, sekundäre Größen, welche erst in Zusam­menhang mit der Materialwahl von Inter­esse sind und auch hierbei oft zu sehr subjektiven Größen oder gar zu einer Mode- oder Geschmacksfrage abqualifiziert werden. Zwar sollte man ihnen Einstellungen dieser Art nicht allzu sehr vor­werfen; zu vieles gibt es beim Bauen zu bedenken, und da werden eben pragmatische Prioritäten gesetzt, doch nicht selten spiegeln sich diese Prioritäten auch in Lehrprogrammen wider, althergebrachte Einstellungen weiter verfestigend. Sollte jedoch nicht wenigstens in der Ausbil­dung darauf aufmerksam gemacht wer­den, daß uns die visuelle Wahrnehmung tagtäglich eines Besseren belehrt? Auch wenn es uns zu selten bewußt wird, spie­len Licht und Farbe doch eine eher über­geordnete, erstrangige Rolle, bilden sie wie bei der Figur-Grund-Wahrnehmung erst die Bedingungen für ein Erlebnis der Kategorie Form oder Stoff. Zumindest läßt sich mit unserem heutigen Wissen um die Phänomene der Gestaltwahrneh­mung sagen, daß die Kategorien Licht und Farbe, Form und Stofflichkeit äu­ßerst eng und wechselseitig verknüpft und strukturell aneinander gebunden sind. Auch wird deutlich, wie relativ da­bei dem jeweiligen Kontext entsprechend ihre Rolle sein kann. Die Kontextabhängigkeit der Wahrnehmung bezieht sich dabei sowohl auf die jeweilige Konstellation der Reizstruktur als auch auf die Persönlichkeitsstruktur und Verfassung des Empfängers, d. h. dessen Fähigkeiten, Erfahrungen und Erwartungen, wie sie sich z. B. im Grad der Sensibilisierung, Aufmerksamkeit oder Gerichtetheit aus­drücken. Vor diesem Hintergrund müssen alternative Fragestellungen beispielsweise nach dem Primat von Form oder Farbe bzw. ei­ner allgemeingültigen Hierarchie von Farb· und Formmerkmalen müßig erscheinen. Der Wahrnehmende hat es da· bei mit komplexen, oft komplizierten, nichtlinearen Strukturen zu tun, die ver­stärkt Fragen herausfordern nach den Ur­sachen und Gesetzmäßigkeiten der relati­ven Beziehungen und Wirkungen aller gestaltkonstituierenden Elemente.

1 Schema integrierender Aspekte der Gestaltwahrnehmung – Farbe, Form und Material beeinflussen den Gestaltungsausdruck
2 Gestaltanalyse / Farbstudie „Laubblatt“ (Form, Farbe. Struktur)
3 Farbenordnung – Darstellung der allgemeinen Phänomene als Farbenstern
4 Gestaltano/yse 3 Forbenouszug einer Bildvorlage

Zum Ansatz

Jede elementare Lehre der Farbe kann sich daher heute nicht nur auf sich selbst, also auf „Farbe an sich“ reduzieren, son­dern muß sich gleichermaßen auch als eine Lehre der Anschauung, der Erkennt­nis und Wertung, der Verallgemeinerung und Abstraktion, als eine durchaus komplexe Lehre der visuellen Wahrnehmung verstehen. Alles spricht dafür: Licht, Farbe, Form und Stofflichkeit sind nicht zu trennen; sie bilden sowohl in der Wahrnehmung als auch in der visuellen Gestaltung eine Einheit. Was liegt also näher als eine Lehre, die die hierfür phänomenalen Grundlagen vermittelt und dies selbstverständlich mit dem Anspruch hinreichender Komplexität. Alles spricht für eine Gestaltungslehre, welche sich dieser Einheit und Komplexität von Wahrnehmen und Gestalten bewußt ist und ihre elementaren Kategorien Farbe, Form und Textur zunehmend integrierend behandelt, d. h. grundsätzlich in enger theoretischer und praktischer Verknüpfung. Das hierbei erfahrbare allgemeine „Repertoire“ an Elementen und Beziehungen, an Gesetzen. Prinzipien, Methoden und Mitteln, an Ausdruck und Wirkungen, kann allerdings nicht ohne spezifische Erprobungen an den wichtigsten architektonischen Wirkungsfeldern – Fläche, Körper und Raum – gewonnen, differenziert und vertieft werden. Es gilt also, den nicht immer einfachen Zusammenhang von Gestaltungswahrnehmung und visueller Gestaltung zu erkennen und schöpferisch in Aktion umzusetzen. Die anfangs elementaren Aufgabenstellungen müssen dabei zwangsläufig differenzierter und komplexer werden und in angewandte Zielstellungen und Übungen einmünden. Ein solcher Anspruch erfordert sowohl methodisch-analytische als auch experimentell-intuitive Auseinandersetzung. Der Studierende darf dabei erkenntnismäßig nicht überfordert werden, sondern muß sein persönliches Verhältnis zur Gestalt, zu Farbe, Form und Material erfahren und Kreativität entwickeln können. Vom Studium der Natur und ihren Analogien in Wissenschaft, Technik und Kunst ausgehend, kann eine solche Lehre wahrhaft übergreifend sein und interdisziplinäres Denken fördern.

Das Beispiel

Dem Ansatz folgend wurde versucht, im obligatorischen Grundstudium eine zwei-stufige, elementare Gestaltungslehre für Architekten anzubieten, in der die Anliegen einer elementaren Farbenlehre integrierend aufgehoben sind. Dies erfolgt zunächst schwerpunktartig und grundlegend in der ersten Stufe, der „Gestaltungslehre l „, einem inhaltlich geschlossenen Ausbildungsblock im 2. Semester, der sogenannten „Farben-und Formen-lehre“, auf die hier deshalb näher eingegangen werden soll. Aus den für das Prüfungsfach formulierten Zielen und Inhalten, wie Kennenlernen und Beachten elementarer Gesetzmäßigkeiten der Gestaltwahrnehmung (Gestalttheorie, Wahrnehmungspsychologie),Ausbilden analytischer Fähigkeiten zur sinnfälligen Darstellung und Bearbeitung der gestaltkonstituierenden Elemente und Beziehungen (Analysen natürlicher, geometrischer und künstlerischer Gestalten),Einfühlen in Ausdruck und Wirkung von Formen, Farben und Texturen, kompositionelle Erfahrungen im elementaren und prinzipiellen Umgang mit dem Repertoire (Kennenlernen von Prinzipien, Methoden, Konzepten und deren Training auf der Fläche), Entwickeln handwerklich-technischer Fertigkeiten wurde für die im Semesterzeitraum von 14 Wochen mit je 2 Doppelstunden wöchentlich laufenden Ubungsabschnitte eine inhaltliche Gliederung abgeleitet, die sich entsprechend der schon erwähnten Zweistufigkeit der Gestaltungslehre bewußt zunächst nur auf das „Wirkungsfeld Fläche“ beschränkt, um in den nachfolgenden Semestern entsprechend ergänzt und vertieft werden. Übungsfolge „Gestaltungslehre J „: Einführung (Theorie der Gestaltwahrnehmung und visuellen Gestaltung)Gestaltanalyse 1 „Laubblatt“ (Form, Farbe, Struktur) Figur-Grund-Phänomene (Kontur, Figur, Zeichen, Struktur) Gestaltanalyse 2 „Kreis, Quadrat, Diagon“ (geometrische Innenkonstruktionen)Formen, Formentwicklungen und -zusammenstellungen (Bewegungsoperationen, Proportionen und Formenkanon; Variation, Permutation, Kombination; Konfiguration, Zeichen-, Struktur- und Ornamentbildung) Licht und Farbe (allgemeine Phänomene, Mischgesetze, Ordnungssysteme)

  1. Typologie der Farben, Formen und Texturen (Ausdruck und Wirkung; Wirkungsspektren und -polaritäten; Präferenzen, Synchronisation und Verfremdung)
  2. Farb- und Materialzusammenstellungen (Reihen, Klänge, Akkorde; Qualität, Proportion, Position und Rhythmus)
  3. Gestaltanalyse 3 „Stilleben, Landschaft oder Plakat“ (differenzierte Dekomposi-tion)
  4. Studien zu Kornpositionsbeziehun-gen und -problemen (Aufbau und Gliede-rung, Ordnung, Prägnanz, Führung, Bin-dung, Rhythmus, Spannung, Balance)
  5. Komposition 1 „Flächengliederung“ (subtraktives Prinzip; Form-, Farb-und Technikvariationen)
  6. Komposition 2 „Strukturcollage“ (ad-ditives Prinzip; Gefüge mit strukturelJem Ausdruck)
  7. Komposition 3 „Plakatentwurf‘ (Ein-satz der Mittel zu Prägnanz und Bedeu-tung)
  8. Komposition 4 „Relief‘ (räumliche Wirkungen, Materialfarbigkeit und Flä-chenkomposition).
    Dieser Übungsabschnitt der Gestaltungs-lehre steht nicht nur Architekturstuden-ten offen, sondern ist zunehmend auch für artverwandte Studiengänge an der TU Dresden interessant, z.B. für Berufspäd-agogen {FR Farbtechnik und Raumge-staltung) oder Kartographen.
    Mit den Darlegungen und Bildbeispielen soll gezeigt werden, wie Farbenlehre heute sowohl elementar als auch integrie-rend vermittelt und dem weitverbreiteten Dilemma der angeblichen Zweitrangig-keit von Farbe zumindest in der Ausbil-dung entgegengewirkt werden kann.

Vollständiger Beitrag zum Download:

Verantwortung liegt bei dem Urheber des Beitrags Eckard Bendin

Top